Häufige Fragen über Autoankauf

Wer meldet das Auto ab bei einem Verkauf? Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen sind bei jedem Verkauf der von beiden Seiten unterschriebene Kaufvertrag, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sowie die TÜV- und AU-Bescheinigung. Sofern vorhanden, wird auch das Service- und Wartungsheft an den Käufer übergeben. Damit ergeben sich auch die Antworten auf einen Teil der häufig gestellten Fragestellungen: Wird zum Abmelden der Brief benötigt? Kann ich ein Auto ohne TÜV Bericht abmelden? Zum Abmelden eines Autos werden zwingend der Fahrzeugbrief, das Kennzeichen sowie der aktuelle TÜV-Bericht benötigt. Wer sein Auto ohne TÜV abmeldet, muss mit Bußgeldern rechnen. Das Auto kann sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer abgemeldet werden.

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